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Bau- und Architektenrecht

 

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Im Bereich des Privaten Bau- und Architektenrechts wird die frühzeitige Einschaltung eines auf diesem Gebiet spezialisierten rechtlichen Beraters immer wichtiger. Gerade das Zusammenspiel der rechtlichen mit den technischen Fragen erfordert neben den spezifischen rechtlichen Kenntnissen auch Verständnis der Bautechnik und der einschlägigen DIN-Normen.

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB bereitet den Beteiligten am Bau häufig Schwierigkeiten bei der Beurteilung der vertraglichen Rechte und Pflichten. Wir können helfen.

Im Recht der Architekten und Ingenieure besteht aufgrund der Kompliziertheit der Regelungen des Werkvertragsrechtes und der HOAI ein erheblicher Beratungsbedarf, um nicht einen langwierigen und schwierigen Rechtsstreit führen zu müssen.

Prozeßvermeidung ist gerade im Baurecht unser Anliegen. Wir beraten und vertreten sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer, unter anderem bei Fragen zu Bauverträgen und Bauträgerverträgen, dem geschuldeten Leistungsumfang, der Abnahme, Baumängeln und Gewährleistung sowie Verjährung von Ansprüchen.

ACHIM A. MOLLS  - RECHTSANWALT UND NOTAR - FACHANWALT FÜR BAU- UND ARCHITEKTENRECHT - AN DER TRAVE 114 - 23795 BAD SEGEBERG - TEL. (04551) 85 15 - FAX (04551) 8 76 65 - E-MAIL: info [at] kanzlei-molls.de