Im Bereich des Privaten Bau- und Architektenrechts
wird die frühzeitige Einschaltung eines auf diesem Gebiet spezialisierten
rechtlichen Beraters immer wichtiger. Gerade das Zusammenspiel der
rechtlichen mit den technischen Fragen erfordert neben den spezifischen
rechtlichen Kenntnissen auch Verständnis der Bautechnik und
der einschlägigen DIN-Normen.
Die Vergabe- und Vertragsordnung
für Bauleistungen VOB bereitet den Beteiligten am Bau häufig
Schwierigkeiten bei der Beurteilung der vertraglichen Rechte und
Pflichten. Wir können helfen.
Im Recht der Architekten
und Ingenieure besteht aufgrund der Kompliziertheit der Regelungen
des Werkvertragsrechtes und der HOAI ein erheblicher Beratungsbedarf,
um nicht einen langwierigen und schwierigen Rechtsstreit führen
zu müssen.
Prozeßvermeidung ist
gerade im Baurecht unser Anliegen. Wir beraten und vertreten sowohl
Auftraggeber als auch Auftragnehmer, unter anderem bei Fragen zu
Bauverträgen und Bauträgerverträgen, dem geschuldeten
Leistungsumfang, der Abnahme, Baumängeln und Gewährleistung
sowie Verjährung von Ansprüchen. |