Im Bereich Grundstücksrecht und WEG entwerfen und prüfen
wir abzuschließende Verträge. Nach Vertragsabschluß
beraten und vertreten wir Sie bei Problemen bei der Abwicklung von
Verträgen, z.B. der Geltendmachung von Ansprüchen wegen
Mängeln.
Außerdem beraten und vertreten wir Verwalter
oder WEG-Eigentümer bei Fragen oder Auseinandersetzungen innerhalb
der WEG oder mit Dritten, insbesondere den Bauträgern.
Im Nachbarrecht vertreten wir Sie bei privatrechtlichen
Auseinandersetzungen mit Nachbarn. Außerdem wahren wir Ihre
Rechte bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und im Zusammenhang
mit Bauvorhaben auf Nachbargrundstücken.
Wir vertreten Bauherren im öffentlichen Baurecht,
z.B. in Baugenehmigungsverfahren.
Auch die begleitende Betreuung von Erschließungsvorhaben
mit der Parzellierung von Bauplätzen und deren Bebauung gehört
zu unserem Tätigkeitsgebiet.
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